Alle vereinbarten Gesprächstermine, auch Erstgespräche, sind verbindlich.
Für nicht eingehaltene und nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine ist das gesamte Honorar zu entrichten.
Alle vereinbarten Gesprächstermine, auch Erstgespräche, sind verbindlich.
Für nicht eingehaltene und nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine ist das gesamte Honorar zu entrichten.